Zuschüsse und Förderungen
Nutzen Sie die Förderleistungen einzelner Bundesländer für Ihren Familienurlaub
Mecklenburg-Vorpommern |Thüringen | Niedersachsen | Nordrhein-Westfalen
Wir übernehmen die Antragstellung und Sie machen Urlaub!
Förderungen für Ihren Familienurlaub
Für Familien deren Einkommen unter eine bestimmten Grenze liegt, ist es möglich, Zuschüsse zu gewähren. Eine gute Übersicht über die Förderung einzelner Bundesländer finden Sie auf der Seite der BAG Familienerholung. Hier stehen für Sie alle wichtigen Inhalte zu den Voraussetzungen, um einen Zuschuss für Ihren Familienurlaub zu erhalten.


Geförderter Familienurlaub für Mecklenburg-Vorpommern
Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern ist auf unterschiedliche Art und Weise bemüht, Familien zu unterstützen. U.a. ermöglicht es Familien mit kleinem Geldbeutel ganzjährig die gemeinsame Teilhabe an Ferienfreizeit. Dafür stehen 30 Euro pro Person und Urlaubstag bei fünf bis sieben Tagen als Zuschuss zur Verfügung, damit sich auch Familien mit begrenzt finanziellen Mitteln eine Auszeit gönnen können.
Darüber hinaus möchten wir Ihnen unser besonderes Angebot vorstellen:
Mit einer kleinen Zuzahlung von nur 10 Euro pro Person und Tag in der Nebensaison bieten wir Eltern und Kinder die Möglichkeit, in unseren familienfreundlichen AWO SANO Ferienhäusern oder Ferienappartements einen erholsamen Urlaub mit attraktivem Freizeitprogramm und Halbpension zu erleben.
Sie können ganz individuell Ihren Wunschzeitraum buchen, während wir uns um den Förderantrag kümmern.
Ihr Urlaub in M-V
Freuen Sie sich auf:
- 5-14 Übernachtungen (ab der 8. Übernachtung ist die Zuwendung gestaffelt)
- Freizeitprogramm für die ganze Familie
- Übernachtungen mit Halbpension
Voraussetzungen für die Förderung:
- Familien mit Aufenthaltsort in Mecklenburg-Vorpommern
- Familien mit mindestens einem mitreisenden Kind unter 18 Jahren
- Leistungsempfänger von Grundsicherung, Arbeitssuchende (SGB II)
- oder Sozialhilfeempfänger (SBG XII)
- oder Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- oder Wohngeldempfänger nach Wohngeldgesetz
- oder Familien mit Kinderzuschlag gemäß § 6a Bundeskindergeldgesetz

Unsere Häuser in Mecklenburg-Vorpommern
Begünstigte Preise

Geförderter Familienurlaub für Thüringen
Auch im Jahr 2025 unterstützt das Land Thüringen Familienurlaube in gemeinnützigen Häusern. Seit dem 01. März 2024 richtet sich die Förderung an Familien mit Kindern (Eltern, Erziehungsberechtigte oder Großeltern mit Kindern), die ihren Hauptwohnsitz in Thüringen haben. Der ermäßigte Preis für Familienerholungsangebote gilt, wenn das Nettoeinkommen der Familie das Eineinhalbfache des Regelbedarfs (bei Alleinerziehenden das Zweifache) nicht übersteigt. Dabei wird das Nettoeinkommen der Familie berechnet, inklusive Wohngeld und Ausbildungsbeihilfe, aber ohne Kindergeld und Kinderzuschlag.
Ihr Urlaub in Thüringen
Es gibt eine Ermäßigung auf Übernachtungs- und Verpflegungskosten:
- Bis zu 20 EUR für Erwachsene
- Bis zu 20 EUR für kindergeldberechtigte Kinder mit Behinderung
- Bis zu 15 EUR für andere kindergeldberechtigte Kinder
Nutzen Sie diese wunderbare Chance und genießen Sie eine erholsame Zeit mit Ihrer Familie. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter:
Tel. 036842 2810
Mail. info@ferienzentrum-oberhof.de


Geförderter Familienurlaub für Niedersachsen
Das Land Niedersachsen unterstützt Familien mit mindestens einem Kind. Gefördert werden Erholungsaufenthalte von mindestens sieben bis 14 Übernachtungen in familienfreundlichen Familienferienstätten wie das Ferienzentrum Burhave und das Familienferiendorf Schillig an der Nordsee.
Pro Übernachtung gibt es einen Zuschuss von bis zu 15 EUR pro Person.
Zusätzliche Zuschläge sind möglich:
- Für Familienangehörige mit Behinderung bis zu 10,00 EUR
- Für alleinerziehende Familien bis zu 10,00 EUR
- In gemeinnützigen Familienferienstätten oder Jugendherbergen bis zu 15,00 EUR
In besonderen Fällen können auch Großeltern von der Förderung profitieren.
Fragen Sie gern in unseren Häusern an der Nordsee nach:
Ferienzentrum Burhave: burhave@awosano-nordsee.de | Tel. 04733 870
Familienferiendorf Schillig: schillig@awosano-nordsee.de | Tel. 04226 94890
Geförderter Familienurlaub für NRW
Für Familien, die ihren Wohnsitz in NRW haben, ist es möglich, kostengünstig Urlaub in gemeinnützigen Familienferienstätten zu erleben. Wir sind mit unseren Häusern in den schönsten Regionen Deutschlands dabei und heißen Sie herzlich willkommen.
Das sind die Förderbedingungen:
- Familien mit einem Wohnsitz in NRW
- Drei bis Sieben Übernachtungen (Vollpension, Freizeitprogramm)
- Eigenanteil: 50 € pro Erwachsener, 25 € pro Kind für die Reise (unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze entfällt der Eigenanteil)
Dieses Angebot können Sie nicht in unseren Häusern buchen!
Wenden Sie sich direkt an:
Herr Axel Nickol
Diakonie Ruhr-Hellweg e.V.
Fachbereich Reise und Erholung
Nicolaistraße 2 | 59423 Unna Weitere Infos finden Sie hier!
