Hausgrundsätze

Die folgenden Grundsätze und Regelungen sollen ein rücksichtsvolles Miteinander im Haus ermöglichen. Bitte machen Sie sich und Ihre Kinder mit den nachstehenden Regelungen vertraut.

AWO SANO Verständnis

Die AWO SANO bekennt sich zu einem wertschätzenden und rücksichtsvollen Miteinander, das jede Person unabhängig von Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, kultureller oder religiöser Zugehörigkeit willkommen heißt. Wir sprechen uns klar gegen jede Form von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Ausgrenzung aus und treten Handlungen und Äußerungen diesbezüglich entschieden entgegen.

Unser Hausrecht

Wir möchten von unserem Hausrecht als Träger der Klinik möglichst zurückhaltend Gebrauch machen. Wir bitten Sie deshalb, mündliche und schriftliche Hinweise zum Verhalten im Haus und auf dem Gelände zu beachten. Erklären Sie Ihren Kindern bitte diese Hinweise und wirken auf deren Einhaltung hin.

Das Rauchverbot

Alle AWO SANO Kliniken sind rauchfrei!

Ihre Ruhezeiten

Mit den Ruhezeiten (13:00 – 14:00 Uhr und 20:00 – 07:00 Uhr) werden wir dem Schlaf- und Ruhebedürfnis unserer Patientenfamilien gerecht. Auch Ruhezeiten sind Therapiezeiten!

Das Restaurant

Unsere Mahlzeiten werden ausschließlich in unserem Restaurant angeboten. Die gegenseitige Rücksichtnahme während der Mahlzeiten ist uns besonders wichtig. Die Einhaltung unseres „Restaurant Knigge“ für große und kleine Gäste bitten wir zu beachten.

Ihre Besucher (gilt aktuell nicht)

Wir verstehen unser Haus auch als einen geschützten Raum, in dem sich unsere kleinen und großen Patientinnen und Patienten frei und sicher bewegen können. Bestimmte Besuchszeiten für Angehörige (08:00 – 20:00 Uhr) sollen die Sicherheit aller Familien gewährleisten. Die geltende Regelung zur Anmeldung Ihrer Angehörigen bitten wir zu beachten. Besuch kann aktuell nur außerhalb der Klinik empfangen werden.

Ihre Aufsichtspflicht

Das Verhalten der Kinder ist wesentlich für ein entspanntes und erholsames Miteinander im Haus und auf dem Außengelände. Wir möchten Sie bitten, Ihren Kindern dies zu vermitteln. Die Aufsichtspflicht für Ihre Kinder liegt grundsätzlich bei Ihnen, solange sich das Kind nicht in der Kindertagesstätte oder Therapie befindet. Bitte bewahren Sie Ihr Kind auch dadurch vor Schaden, indem Sie beim Spielen im Außenbereich Ihrer Aufsichtspflicht gerecht werden.

Mit Ihrer Kenntnisnahme im Rahmen der Selbstauskunft bestätigen Sie die Beachtung dieser Hausgrundsätze.

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Empfehlung der Patienten