Um alleinerziehende Mütter und Väter und ihre Kinder nicht im Regen stehen zu lassen, helfen staatliche Stellen, Kommunen und karitative Einrichtungen in vielerlei Hinsicht durch finanzielle Mittel und Beratungsleistungen. Unser Beitrag liefert dazu einen kleinen Überblick.
Dabei möchten wir gern auch auf aktuelle Info-Seiten im Web verweisen u.a. Guter Rat oder auch des Bundesfamilienministeriums, die uns gute neue Informationen und Tipps geboten haben, die wir gern für Sie bündeln.
Bereits in unseren letzten, thematischen BLOG-Beiträgen zu den Themen finanzielle Entlastung für Familien und mehr Geld für Familien mit geringem Einkommen, hatten wir Sie über aktuelle Entwicklungen im Förderdschungel informiert.
Das Wichtigste ganz aktuell
Beratung beim Jugendamt
Das Jugendamt ist für alle Eltern, denen eine Trennung bevorsteht oder die bereits getrennt leben, der erste Ansprechpartner. Denn gerade, wenn es um Dinge wie Vaterschaftsanerkennung, Sorgerecht und Unterhalt geht, wird Ihnen dort kompetent geholfen.
Warten Sie mit der Klärung nicht zu lange. Denn Unterhalt kann nicht allzu lange rückwirkend gefordert werden, wenn man vorher nicht aktiv geworden ist.
Bereits in der Schwangerschaft ist es möglich, für das Kind eine jugendamtliche Beistandschaft zu beantragen. Dies bedeutet, dass das Jugendamt den betreuenden Elternteil und somit das Kind tatkräftig unterstützt und es bei Unterhaltsstreitigkeiten sogar vor Gericht vertritt. Das elterliche Sorgerecht wird dadurch nicht eingeschränkt.
Und auch, wenn Sie durch die Schwangerschaft, die Geburt und die Erziehung des Kindes bedürftig sind, kann das Jugendamt an die richtigen Stellen verweisen. Nicht zuletzt gibt es viele Verbände, Vereine und Stiftungen, die mit dem Jugendamt zusammenarbeiten und Ihnen auch andere Bereiche des Lebens erleichtern können.
Elterngeld
Anders als Paare haben Alleinerziehende mit alleinigem Sorgerecht Anspruch auf die vollen 14 Monate Elterngeld. Im Vergleich erhalten Mütter oder Väter, die in einer Partnerschaft leben, nur 12 Monate, wenn der andere Elternteil aus welchen Gründen auch immer keine Elternzeit nehmen kann.
Bei Bedarf können Sie das Elterngeld auch auf 28 Monate strecken. Sie erhalten dann über den doppelten Zeitraum die Hälfte des Geldes, welches im zweiten Jahr im Falle von Erwerbstätigkeit nicht mit dem Einkommen verrechnet wird.
Doppelte Kinderkrankentage
Während Eltern, die sich das Sorgerecht teilen, jeweils nur 10 Kinderkrankentage pro Kind bekommen, werden Alleinerziehenden automatisch 20 Tage pro Kind zugestanden. Wenn Sie mehrere Kinder haben, können Sie bis maximal 50 Tage im Jahr von der Arbeit freigestellt werden, ohne Urlaub nehmen zu müssen. Weitere Informationen zum Kinderkrankengeld, z.B. wie es sich berechnet finden Sie hier.
Auch wenn das Arbeitsverhältnis mitten im Jahr begonnen hat oder beendet wird, gilt der volle Anspruch.
Wenn Sie selbst während der Krankheit des Kindes so krank sind, dass Sie Ihren Haushalt nicht führen können, steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu. Diese muss bei der Krankenkasse beantragt werden.
Steuererklärung!
Gerade für Alleinerziehende lohnt es sich, pünktlich eine Steuererklärung abzugeben, denn dann winkt nach ein paar Monaten Wartezeit meist bares Geld.
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Höherer Entlastungsbetrag gilt unbefristet:
Alleinerziehende werden bei der Lohn- und Einkommensteuer entlastet – mit einem besonderen Freibetrag, dem sogenannten Entlastungsbetrag. Um die außergewöhnliche Belastung von Alleinerziehenden während der Pandemie zu berücksichtigen, wurde der Entlastungsbetrag für die Jahre 2020 und 2021 mehr als verdoppelt: von ursprünglich 1.908 Euro auf nun 4.008 Euro jährlich. Als Zeichen für die Situation von Alleinerziehenden insgesamt gilt der Betrag ab dem Jahr 2022 nun unbefristet.
Dieser Betrag wird von den zu versteuernden Einkünften abgezogen.
Wenn Sie die Lohnsteuerklasse II gewählt haben, berücksichtigt der Arbeitgeber diesen Betrag bei der Berechnung des Gehalts automatisch.
Lediglich, wenn Sie in einer Haushalts- oder Wohngemeinschaft leben, die Sie nicht widerlegen können, steht Ihnen der Entlastungsbetrag nicht zu.
Betreuungskosten lassen sich von der Steuer absetzen
Auch die Kosten für Kinderbetreuung lassen sich von der Steuer absetzen. Dazu zählen Kosten für Krippe, Kindergarten und Schulhorte. Auch das Schulgeld für begünstigte Privatschulen, wie z.B. Montessori-Schulen, lässt sich unter bestimmten Bedingungen zu 30% steuermindernd geltend machen.
Überblick finanzielle Unterstützungen, wenn das Geld nicht reicht
Arbeitslosengeld II (ALG 2 oder Hartz IV)
Für wen: Für Personen, deren Lebensunterhalt nicht durch Einkommen, Vermögen oder die Bedarfsgemeinschaft bestritten werden kann, die aber arbeitsfähig sind. Auch eine Aufstockung von geringem Einkommen ist möglich.
Maximale Höhe: Regelbedarf 449 Euro + Mehrbedarf für Kinder gestaffelt nach Alter + Wohnkosten, Krankenversicherung etc.
Wo beantragen: Jobcenter
Sozialhilfe bzw. Grundsicherung
Für wen: Für Personen, deren Lebensunterhalt nicht durch Einkommen, Unterhalt, Vermögen oder die Bedarfsgemeinschaft bestritten werden kann und die wegen Krankheit, Kindererziehung oder Ähnlichem NICHT arbeitsfähig sind.
Maximale Höhe: Regelbedarf 449 Euro + Mehrbedarf für Kinder gestaffelt nach Alter + Wohnkosten, Krankenversicherung etc.
Wo beantragen: Sozialamt
Sozialgeld
Für wen: Für Kinder, die bei Arbeitslosengeld II- oder BAföG-Empfängern leben sowie volljährige Leistungsberechtigte in einer Bedarfsgemeinschaft
Maximale Höhe: Bis maximal 449 Euro + eventueller Mehrbedarf
Wo beantragen: Jobcenter
Befreiung von „GEZ“-Beitrag
Für wen: Für Empfänger von Arbeitslosengeld II, BAB, BAföG usw.
Maximale Höhe: 0 statt 55,08 Euro/Quartal
Wo beantragen: Beim Beitragsservice für ARD, ZDF und Deutschlandradio
Kinderzuschlag
Für wen: Für Familien, deren Einkommen für sich selbst ausreicht, aber nicht für die Kinder.
NICHT kombinierbar mit Arbeitslosengeld II und Sozialgeld!
Maximale Höhe: bis zu 209 Euro/Monat pro Kind (Stand: 2022). Mehr Informationen dazu
Wo beantragen: Bundesagentur für Arbeit: Familienkasse
Wohngeld
Für wen: Zuschuss zu Mietkosten oder selbstgenutztem Wohnraum für Personen mit geringem Einkommen. NICHT für Empfänger von Arbeitslosengeld II! Grundlage der Berechnung ist das Einkommen der Bedarfsgemeinschaft.
Maximale Höhe: Je nach Fall Mietkosten inklusive Heizkosten, wenn Wohnraum abhängig von der Personenzahl bestimmte Quadratmeterzahl nicht übersteigt.
Wo beantragen: Wohnungsamt
Bildungspaket
Was: Sieben Leistungen für Bildung und Teilhabe
Für wen: Für Kinder, deren Bedarf durch die Eltern nicht gedeckt werden kann (Empfänger von Sozialhilfe und ALG 1 und 2, Wohngeldempfänger und Kinderzuschlag-Berechtigte). Auf Antrag und nicht rückwirkend zahlbar!
Maximale Höhe: Je nach Leistung in Form von Überweisung an die Eltern, fallbezogenen Gutscheinen oder Überweisungen an Veranstalter
Leistungen laut BMFSFJ (Bundesministerium für Familie) Stand 2022:
- eintägige Schul- und Kitaausflüge (tatsächliche Kosten),
- mehrtägige Klassen- und Kitafahrten oder Tagespflege (tatsächliche Kosten),
- der persönliche Schulbedarf (insgesamt 156 Euro pro Schuljahr),
- die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule (tatsächliche Kosten),
- angemessene Lernförderungen unabhängig von einer Versetzungsgefährdung,
- die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in der Schule (auch in Kooperation mit dem Hort),
- die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (monatlich pauschal 15 Euro).
Wo beantragen: Je nach Wohnort bestimmte Jobcenter, Landratsamt etc.
Antragsstelle für das Bildungspaket finden
Erstausstattung
Was: Geld- oder Sachleistungen oder auch Darlehen für Kleidung, Mobiliar etc. bei Schwangerschaft, Geburt, 1. Wohnung, Trennung usw.
Für wen: auf Antrag z.B. für Personen mit geringem Einkommen, auch wenn keine weiteren Sozialleistungen bezogen werden
Maximale Höhe: Keine bundeseinheitliche bzw. gesetzliche Regelung, abhängig von der Gemeinde
Wo beantragen: Staat (Jobcenter, Sozialamt), Stiftungen oder Kirchen
Wichtig: Hilfen für werdende Eltern sollten vor der Geburt beantragt werden! Erfrage die Adressen beim Jugendamt oder in der Schwangerenberatung.
Erholung bei einer Mutter/Vater-Kind-Kur
Kindererziehung ist anstrengend, für Alleinerziehende meist noch mehr als in einer Partnerschaft. Wenn Sie seelische oder körperliche Symptome an Ihnen feststellen, denken Sie über eine Kur nach. Fragen Sie Ihren Hausarzt danach. Dieser muss Ihnen die Notwendigkeit aus medizinischer Sicht bescheinigen. Bei sogenannten Mutter-Kind- auch Vater-Kind-Kuren können Sie sich wieder aufrichten lassen und müssen das Kind nicht zuhause lassen.
Wichtig: Das Kind muss während der Behandlungszeiten jedoch stundenweise in die Kinderbetreuung vor Ort gegeben werden. Daher sollte es eine Fremdbetreuung bereits gewohnt sein.
Eine solche Kur wird bei der Krankenkasse beantragt. Diese übernimmt bei einem positiven Bescheid nicht nur die Kosten für die Kur selbst, sondern auch die Anfahrtskosten. Meist wird eine kleine Zuzahlung von etwa 10 Euro pro Tag fällig, die bei Geringverdienern aber geringer ausfällt.
Für Kinder
Riester
Neugeborene erwirtschaften seit dem 1.1. 2008 richtig viel Geld für die elterliche Rente. Satte 300 Euro können die Eltern für ihren Nachwuchs bekommen, und zwar jährlich. Für Kinder, die vorher geboren wurden, gibt es 185 Euro vom Staat. Der Maximalbetrag, den die Eltern dafür einzahlen müssen, liegt bei 2100 Euro. Gutverdienende Eltern kassieren sogar noch einen Steuerbonus. Ab 50000 Euro Jahreseinkommen können sie ihre Beiträge vom Bruttoeinkommen abziehen.
Wohnungsbauprämie
Mit 16 Jahren können Jugendliche die Wohnungsbauprämie beantragen. Sie können sich das Guthaben nach sieben Jahren auszahlen lassen, mit Prämie, ohne dafür Eigentum zu erwerben. Einzige Voraussetzung: Der Vertrag muss vor Vollendung des 25. Lebensjahres abgeschlossen sein. Achten Sie darauf, dass Ihre Bausparkasse hohe Zinsen zahlt. Ein Prozent wird immer als Abschlussgebühr berechnet. Deshalb keine höhere Bausparsumme als 10000 Euro abschließen. 100 Euro Gebühr müssen erst mal durch Zinsen erwirtschaftet werden.
Zudem möchten wir Ihnen ergänzend den Verweis zu den, zuletzt am 15.07.2021, durch den Bund angepassten und beschlossenen finanziellen Unterstützungen für Familien mitgeben.
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/finanzielle-unterstuetzung.
Zusätzliche Spartipps für Alleinerziehende
Insbesondere für „Neu-Alleinerziehende“ ist die Umstellung nicht einfach, denn häufig müssen sie plötzlich mit deutlich weniger Geld für sich und ihre Kinder auskommen. Helfen kann da ein Haushaltsbuch, um erst einmal einen Überblick über Ausgaben und zur Verfügung stehende Mittel zu bekommen.
Das ein oder andere Einsparpotenzial, beispielsweise im Bereich Versicherungen, lässt sich auf Vergleichsportalen im Internet ausloten. Hilfreich sind auch Angebote wie der Stromspar-Check für Bezieher sozialer Leistungen und niedriger Einkommen der Caritas. Dabei besuchen ausgebildete Stromsparhelfer die Haushalte, tauschen Energiefresser aus und senken so die Energiekosten durchschnittlich um 152 Euro pro Jahr.
Auch der Urlaub mit Kindern muss aus finanziellen Gründen nicht unbedingt wegfallen, denn manche Wohlfahrtsverbände greifen alleinerziehenden Elternteilen hierbei finanziell unter die Arme. Gemeinnützige Familienferienstätten haben sich in der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung zusammengeschlossen. Passend zu diesem Thema haben Sie vielleicht auch schon vom Aufholpaket des Bundesfamilienministeriums gehört. Dabei handelt es sich um die finanzielle Förderung von Urlauben für geringverdienende Familien, um gezielt Erholungsangebote, nach den kräftezehrenden letzten Monaten an alle Familien richten zu können.
Autorin: A. Stoklas