Ihr Familienurlaub 2021 an der Nordsee- Wir beantworten gern Ihre Fragen!
Wir freuen uns, dass wir unsere Familienferienstätten an der Nordsee wieder für Sie öffnen dürfen und heißen Sie herzlich willkommen. Damit Sie unbesorgt und gut informiert zu uns kommen können, haben wir hier die wichtigsten Informationen zusammengestellt.
Häufige Fragen zum Familienurlaub bei der AWO SANO in Corona-Zeiten
- In unseren Einrichtungen der Familienerholung in Niedersachsen im Familienferiendorf Schillig und im Ferienzentrum am Deich sind touristische Übernachtungen für alle seit dem 10.5.2021 möglich.
- Ja, bei Anreise muss ein negativer Corona-Test für Erwachsene und Kinder ab 15 Jahren nachgewiesen werden. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. Außerdem müssen sich unsere Gäste zwei Mal pro Woche testen lassen. Hierfür stehen Testzentren in der jeweiligen Region zur Verfügung. Es betseht auch die Möglichkeit einen Schnelltest kostenpflichtig ( 5,- € ) in unserer Einrichtung zu erwerben und vor Ort unter Aufsichtdurchzuführen.
- Bei einem positiven Testergebnis müssen Sie unsere Einrichtung unverzüglich informieren und sich in Quarantäne begeben.
- Ausgenommen von der Testpflicht sind nachweislich vollständig Geimpfte, Genesene und Kinder bis zum Schulalter.
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In öffentlichen Bereichen, wo die 1,50-Meter-Abstandsregel nicht eingehalten werden kann, muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Dies gilt für alle Personen ab dem Schuleintrittsalter, insbesondere im Restaurant und am Buffet aber auch auf dem Parkplatz sowie im Eingangs- und Empfangsbereich
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Ausnahmen gelten für Personen, die aufgrund einer ärztlich bescheinigten gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer ärztlich bescheinigten chronischen Erkrankung oder einer Behinderung keine medizinische Gesichtsmaske oder Mund-Nasen-Bedeckung tragen können.
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Für unsere Ferienwohnungen, die mit Küchen ausgestattet sind, empfehlen wir die Selbstversorgung. Einige unserer Häuser bieten einen Brötchenservice an, Informationen zu Einkaufsmöglichkeiten erhalten Sie vor Ort. Fragen Sie nach unseren Lunchboxen.
In unseren Restaurants haben wir die räumlichen Voraussetzungen, Hygieneregeln und die Zeiträume für die Mahlzeiten angepasst. Für unsere Gäste gilt:
- Bitte halten Sie den Abstand von 1,50 Meter zu anderen Gästen und unseren Mitarbeitenden ein.
- Bitte desinfizieren Sie Ihre Hände vor dem Betreten des Restaurants.
- Bitte halten Sie Ihren Mund-Nasen-Schutz bereit.
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Ja, unsere Spielplätze und die in der Umgebung sind geöffnet. Achten Sie auf aktuelle Hygienemaßnahmen. Hier gilt: Jeder ist einmal dran. Bitte halten Sie Ihre Kinder zum Abwechseln an!
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Selbstverständlich ist die Barrierefreiheit auch in der aktuellen Situation gewährleistet. Informationen zu den Hygienemaßnahmen und Wegeführungen erfolgen sowohl in Textform als auch mit Piktogrammen. Bei Fragen wenden Sie sich gern an die Mitarbeitenden der Rezeption.
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Fahrstühle dürfen genutzt werden. Bitte achten Sie hier – wie auf dem gesamten Gelände – auf die allgemeinen Hygieneregeln. Weitere Hinweise finden Sie vor Ort.
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Im Fall von Symptomen wie Fieber, Husten oder Atemwegsbeschwerden informieren Sie umgehend die Rezeption. Die Einrichtungsleitung klärt mit dem zuständigen Gesundheitsamt alle weiteren Schritte ab.
Andere Krankheitssituationen bleiben von diesen Infektionsschutzmaßnahmen unberührt, hier verweisen wir an Ärzte vor Ort.
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Der öffentliche Nahverkehr steht nach den Länderregelungen zur Verfügung, hier ist bis auf Weiteres das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (FFP 2 Masken) Pflicht.